Kartenlesegeräte und die elektr. Gesundheitskarte

02.09.2011 15:20

Pressemitteilung der KVB:

 

Kassen und Ärzte schaffen klare Lösung

Elektronische Gesundheitskarte – Die Bestellung eines

Kartenterminals bis zum 30. September 2011 sichert den

Anspruch auf Refinanzierung.

 

Berlin, 17. August 2011 – Ab dem 1. Oktober ersetzt die elektronische

Gesundheitskarte (eGK) schrittweise die bisherige

Krankenversichertenkarte. Damit die eGK in den Praxen eingelesen

werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und

Psychotherapeuten neue Kartenterminals.

 

Für Anschaffung und Installation der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30.

September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Dafür ist

es ausreichend, dass der Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat.

Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen

Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche

Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin geeinigt.

 

Die Bestellung des Geräts bis 30. September reicht aus. Um die

Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend

erforderlich, dass die Praxen bis Ende September 2011 die

Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben.

 

Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte

derzeit Schwierigkeiten haben. „Diejenigen Praxisinhaber, die sich in

den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und

schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl also

nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den

Kassen haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt“, erklärte

KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

„Wir haben das gemeinsame Ziel, die elektronische Gesundheitskarte

sicher und verlässlich einzuführen. Da ist es angemessen, die Fristen

so zu verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der

Lieferschwierigkeiten bei den Lesegeräten problemlos mitmachen

können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKVSpitzenverbands.

 

„Für den zahnärztlichen Bereich haben wir schon vor einigen Monaten

mit den Krankenkassen die Vereinbarung getroffen, dass Pauschalen

gezahlt werden, wenn die Kartenterminals bis Ende September 2011

bestellt sind. Das gibt den Praxen angesichts der Lieferengpässe bei

den Geräten Planungssicherheit“, sagte Dr. Günther E. Buchholz,

stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

 

Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK

lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät gibt es 280

Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro.

 

 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und

ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17

Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70

Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den

gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen,

beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen

Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung

Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.

 

Der GKV-Spitzenverband:

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als

solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt

die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten

und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern

wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht

wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der

GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Mehr Informationen im Internet unter: www.gkv-spitzenverband.de.

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):

Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist

die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche

Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat

den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen

Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen

Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur

Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen im Internet unter www.kzbv.de.

 

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