Kartenlesegeräte und die elektr. Gesundheitskarte
02.09.2011 15:20
Pressemitteilung der KVB:
Kassen und Ärzte schaffen klare Lösung
Elektronische Gesundheitskarte – Die Bestellung eines
Kartenterminals bis zum 30. September 2011 sichert den
Anspruch auf Refinanzierung.
Berlin, 17. August 2011 – Ab dem 1. Oktober ersetzt die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) schrittweise die bisherige
Krankenversichertenkarte. Damit die eGK in den Praxen eingelesen
werden kann, brauchen die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und
Psychotherapeuten neue Kartenterminals.
Für Anschaffung und Installation der Geräte erhalten sie Pauschalen, die sie noch bis 30.
September zur Refinanzierung in Anspruch nehmen können. Dafür ist
es ausreichend, dass der Arzt das Gerät bis 30. September bestellt hat.
Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin geeinigt.
Die Bestellung des Geräts bis 30. September reicht aus. Um die
Refinanzierung in Anspruch zu nehmen, ist es nicht zwingend
erforderlich, dass die Praxen bis Ende September 2011 die
Kartenterminals voll funktionsfähig installiert haben.
Die Regelung wurde notwendig, weil einige Hersteller bei der Auslieferung der Geräte
derzeit Schwierigkeiten haben. „Diejenigen Praxisinhaber, die sich in
den letzten Monaten intensiv mit dem Thema eGK beschäftigt und
schließlich für ein Gerät entschieden haben, brauchen ihre Wahl also
nicht wegen der Lieferengpässe zu ändern. Gemeinsam mit den
Kassen haben wir hier für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt“, erklärte
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.
„Wir haben das gemeinsame Ziel, die elektronische Gesundheitskarte
sicher und verlässlich einzuführen. Da ist es angemessen, die Fristen
so zu verlängern, dass alle Ärzte und Zahnärzte trotz der
Lieferschwierigkeiten bei den Lesegeräten problemlos mitmachen
können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKVSpitzenverbands.
„Für den zahnärztlichen Bereich haben wir schon vor einigen Monaten
mit den Krankenkassen die Vereinbarung getroffen, dass Pauschalen
gezahlt werden, wenn die Kartenterminals bis Ende September 2011
bestellt sind. Das gibt den Praxen angesichts der Lieferengpässe bei
den Geräten Planungssicherheit“, sagte Dr. Günther E. Buchholz,
stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Für die Anschaffung eines stationären Gerätes, das die Daten der eGK
lesen kann, erhalten Ärzte 355 Euro. Für ein mobiles Gerät gibt es 280
Euro und für die Installation erstatten die Kassen 215 Euro.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und
ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70
Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen,
beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Der GKV-Spitzenverband:
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als
solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt
die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten
und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern
wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht
wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der
GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
Mehr Informationen im Internet unter: www.gkv-spitzenverband.de.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV):
Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist
die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche
Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat
den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen
Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen
Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur
Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen im Internet unter www.kzbv.de.











