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Sprechstundenbedarf SSB

Sprechstundenbedarf online bestellen – einfach, schnell und kostenfrei

Über unseren Shop können Arztpraxen, medizinische Einrichtungen und Heilberufe ihren Sprechstundenbedarf (SSB) bequem online bestellen.

Wir kümmern uns nicht nur um die Lieferung, sondern auch um die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse.

Für Ihre Praxis bedeutet das: weniger Verwaltungsaufwand und eine schnelle Versorgung mit wichtigen Verbrauchsmaterialien.

Schritt 1: Sprechstundenbedarf im Online-Shop bestellen

Wählen Sie die gewünschten SSB-Produkte in unserem Shop aus und legen Sie diese in den Warenkorb.

Bei Ihrer Kunden-Registrierung benötigen wir zur Zuordnung Ihrer Praxis:

  • LANR (Lebenslange Arztnummer)

  • BSNR (Betriebsstättennummer)

Beim Abschluss der Bestellung wählen Sie einfach Sprechstundenbedarf (SSB) als Versand- und Zahlungsart aus.

Ihre Bestellung wird anschließend von uns vorbereitet. Der Versand erfolgt für Sie kostenfrei, sobald Ihr Rezept bei uns eingegangen ist.

Schritt 2: SSB-Rezept kostenlos einsenden

Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit einer digitalen Briefmarke.

Damit können Sie Ihr Rezept für den Sprechstundenbedarf portofrei per Post an uns senden.

Für Ihre Praxis entstehen dabei keine Versandgebühren.

Schritt 3: Lieferung und Abrechnung mit der Krankenkasse

Sobald Ihr Rezept bei uns eingegangen ist, versenden wir Ihre Bestellung schnell und gratis direkt an Ihre Praxis.

Die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse übernehmen wir vollständig für Sie.

Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich inklusive.

Praxisbedarf einfach mitbestellen

Praxisbedarf gleich mitbestellen

Neben Sprechstundenbedarf können Sie auch regulären Praxisbedarf bequem in derselben Bestellung mitbestellen, zum Beispiel:

  • Desinfektionsmittel

  • Handschuhe

  • Praxisverbrauchsmaterial

  • Diagnostikbedarf

Diese Artikel werden von unserem System automatisch von der SSB-Bestellung getrennt. Sie erhalten hierfür eine separate Rechnung, während der Versand ebenfalls ohne Porto erfolgt.

So können Sie Ihren gesamten Praxisbedarf einfach in einer Bestellung erledigen.

Anleitung zum Ausfüllen eines Rezepts für Sprechstundenbedarf

Der Sprechstundenbedarf umfasst Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, die in der Arztpraxis bei mehreren Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung verbraucht werden. Diese Materialien werden nicht einem einzelnen Patienten, sondern der Praxis zugeordnet und über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet.

Damit Apotheke und Krankenkasse das Rezept korrekt bearbeiten können, ist ein vollständig und richtig ausgefülltes SSB-Rezept erforderlich.

1. Verwendetes Rezeptformular

Für den Sprechstundenbedarf wird in der Regel das rosa Kassenrezept (Muster 16 bzw. 16a in Bayern /Schleswig-Holstein) verwendet.

Wichtig ist, dass es eindeutig als Sprechstundenbedarf gekennzeichnet ist (durch Aufdruck, Stempel oder Ankreuzen des entsprechenden Feldes).

2. Angaben zur Arztpraxis

Folgende Praxisdaten müssen vollständig vorhanden sein:

- Name und Anschrift der Praxis
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- Lebenslange Arztnummer (LANR)
- Praxisstempel auf der Rückseite

Diese Angaben ersetzen die Patientendaten, da der Sprechstundenbedarf praxisbezogen ist.

3. Patientendaten

Das Feld für den Patienten bleibt leer oder wird mit
„Sprechstundenbedarf“ gekennzeichnet.

Kein Patientenname, kein Geburtsdatum, keine Versichertennummer eintragen.

4. Kennzeichnung als Sprechstundenbedarf

Das Rezept muss eindeutig als Sprechstundenbedarf erkennbar sein:
durch Ankreuzen des Feldes „Sprechstundenbedarf“ (falls vorhanden),
oder durch einen Praxisstempel / handschriftlichen Vermerk „SSB“.

Fehlt diese Kennzeichnung, kann die Apotheke das Rezept nicht korrekt abrechnen.

5. Verordnung der Arznei- oder Hilfsmittel

Bei der Verordnung sind anzugeben:

- Name des Arznei- oder Hilfsmittels
- Darreichungsform (z. B. Verband, Pflaster)
- Stärke/Konzentration/Größe
- Packungsgröße oder Menge
- ggf. genaue Spezifikation, um Verwechslungen zu vermeiden

Nur Materialien, die laut regionaler Sprechstundenbedarfsvereinbarung zulässig sind, dürfen verordnet werden.

6. Datum und Unterschrift

- Ausstellungsdatum des Rezepts eintragen
- Eigenhändige Unterschrift der Ärztin/des Arztes

Ohne Datum oder Unterschrift ist das Rezept ungültig.

7. Häufige Fehler vermeiden

- Patientendaten versehentlich eingetragen
- fehlende Kennzeichnung „Sprechstundenbedarf“
- Verordnung von nicht SSB-fähigen Artikeln
- fehlende Praxisdaten oder Arztnummer
- fehlende Arztunterschrift und Praxisstempel

Solche Fehler führen häufig zu Rückfragen oder Retaxationen.

HIER kommen Sie zur Rezept-Ausfüllhilfe der KVB Bayern

Hinweis

Die genauen Regelungen zum Sprechstundenbedarf können sich je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die regionale Sprechstundenbedarfsvereinbarung regelmäßig zu prüfen.

- hier z.B. KVB BAYERN

bitte beachten

Wichtiger Hinweis zum Sprechstundenbedarf

Die Regelungen zur Verordnung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf (SSB) werden in Deutschland regional zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen vereinbart. Daher können sich die Bestimmungen je nach Bundesland, KV-Bezirk und Krankenkasse unterscheiden.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung über die für Ihre Praxis gültigen Richtlinien zur Verordnung von Sprechstundenbedarf.

Als verordnende Praxis sind Sie dafür verantwortlich, dass die bestellten Artikel gemäß den geltenden Bestimmungen als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind.

Sollte ein eingereichtes SSB-Rezept durch die zuständige Krankenkasse ganz oder teilweise abgelehnt werden, behalten wir uns vor, die entsprechenden Artikel nachträglich Ihrer Praxis in Rechnung zu stellen.

Bei Fragen zu den für Sie gültigen Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder Krankenkasse.

finden Sie hier Ihre KV-Region