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Sprechstundenbedarf SSB

Sprechstundenbedarf (wie Pflaster, Binden, Infusionsgeräte etc.) können Sie ganz unkompliziert mit Ihrem Rezept bestellen und "bezahlen". 

Senden Sie uns das komplett ausgefüllte Rezept zu und Sie erhalten schnellstmöglich Ihre Bestellung - die Abrechnung mit Ihrer Kasse übernehmen wir kostenfrei für Sie.

Anleitung zum Ausfüllen eines Rezepts für Sprechstundenbedarf

Der Sprechstundenbedarf umfasst Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, die in der Arztpraxis bei mehreren Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung verbraucht werden. Diese Materialien werden nicht einem einzelnen Patienten, sondern der Praxis zugeordnet und über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet.

Damit Apotheke und Krankenkasse das Rezept korrekt bearbeiten können, ist ein vollständig und richtig ausgefülltes SSB-Rezept erforderlich.

1. Verwendetes Rezeptformular

Für den Sprechstundenbedarf wird in der Regel das rosa Kassenrezept (Muster 16) verwendet.

Wichtig ist, dass es eindeutig als Sprechstundenbedarf gekennzeichnet ist (durch Aufdruck, Stempel oder Ankreuzen des entsprechenden Feldes).

2. Angaben zur Arztpraxis

Folgende Praxisdaten müssen vollständig vorhanden sein:

- Name und Anschrift der Praxis
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- Lebenslange Arztnummer (LANR)
- Praxisstempel auf der Rückseite

Diese Angaben ersetzen die Patientendaten, da der Sprechstundenbedarf praxisbezogen ist.

3. Patientendaten

Das Feld für den Patienten bleibt leer oder wird mit
„Sprechstundenbedarf“ gekennzeichnet.

Kein Patientenname, kein Geburtsdatum, keine Versichertennummer eintragen.

4. Kennzeichnung als Sprechstundenbedarf

Das Rezept muss eindeutig als Sprechstundenbedarf erkennbar sein:
durch Ankreuzen des Feldes „Sprechstundenbedarf“ (falls vorhanden),
oder durch einen Praxisstempel / handschriftlichen Vermerk „SSB“.

Fehlt diese Kennzeichnung, kann die Apotheke das Rezept nicht korrekt abrechnen.

5. Verordnung der Arznei- oder Hilfsmittel

Bei der Verordnung sind anzugeben:

- Name des Arznei- oder Hilfsmittels
- Darreichungsform (z. B. Verband, Pflaster)
- Stärke/Konzentration/Größe
- Packungsgröße oder Menge
- ggf. genaue Spezifikation, um Verwechslungen zu vermeiden

Nur Materialien, die laut regionaler Sprechstundenbedarfsvereinbarung zulässig sind, dürfen verordnet werden.

6. Datum und Unterschrift

- Ausstellungsdatum des Rezepts eintragen
- Eigenhändige Unterschrift der Ärztin/des Arztes

Ohne Datum oder Unterschrift ist das Rezept ungültig.

7. Häufige Fehler vermeiden

- Patientendaten versehentlich eingetragen
- fehlende Kennzeichnung „Sprechstundenbedarf“
- Verordnung von nicht SSB-fähigen Artikeln
- fehlende Praxisdaten oder Arztnummer
- fehlende Arztunterschrift und Praxisstempel

Solche Fehler führen häufig zu Rückfragen oder Retaxationen.

Hinweis

Die genauen Regelungen zum Sprechstundenbedarf können sich je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, die regionale Sprechstundenbedarfsvereinbarung regelmäßig zu prüfen.